Wertgutachten Rechtsicher vom Experten
OBJEKTARTEN
- Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser (Zinshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser)
- Unbebaute Grundstücke
- Grundstücke mit Altbestand (Abrissobjekte)
- Gewerbeobjekte (Bürogebäude, Produktionshallen, Logistik-immobilien, Tankstellen, u.ä.)
Gutachten
- Verkehrswertgutachten gemäß
§ 194 BauGB -
Gutachterliche Stellungnahme
-
Bewertungsgesetz (BewG) § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
- Bewertung von Immobilienportfolien
- Einarbeitung von Rechten
und Lasten (Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, Erbbaurecht, o.ä.)
BEWERTUNGSZWECKE
- Verkehrswertgutachten (Marktwertgut achten) im Sinne des § 194 BauGB (Baugesetzbuch) für bebaute und unbebaute Grundstücke
- Verkehrswertgutachten zu Bilanzierungszwecken gem. IAS/IFRS sowie für steuerliche Zwecke (z. B. Erbschafts- und Schenkungssteuer) (Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes i.S.d. § 198 BewG Bewertungsgesetz)
- Wertermittlungen von Rechten und Belastungen wie z. B. Erbbaurecht, Wohnrecht, Niesbrauch, Geh- und Fahrtrecht, Überbaurecht, Reallasten
- Vermögensfeststellungen
- Wertermittlungen im Rahmen von Bodenordnungen, Baulandumlegung, Enteignungen/Entschädigungen
- Verkehrswertgutachten für Objekte in Entwicklungs- oder Sanierungsgebieten
Es dient lediglich der persönlichen Übersicht und bietet keine Rechtssicherheit. Eine Weitergabe an Dritte ist aus Haftungsgründen nicht zulässig.