Häufige fragen

Eine kostenlose und ausführliche Erstberatung ist immer der erste Schritt. In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch klären wir:

• Wofür benötigen Sie ein Gutachten?

• Wie teuer wird es?

• Wann erhalten Sie das Ergebnis?

Sind alle Fragen geklärt, erhalten Sie die Auftragsunterlagen sowie eine Liste der benötigten Objektunterlagen.

Allgemein:

  • Grundrisse

  • Ansichten

  • Lageplan

  • Flächenberechnungen

  • Energieausweis

  • Grundbuch

  • Katasterauszug

  • Renovierungsnachweise

 

Wohngebäude:

  • Baubeschreibung

  • Modernisierungsübersichten

  • Mietverträge (wenn vermietet)

 

Wohnungen:

  • Teilungserklärung

  • Protokolle der Eigentümerversammlung

  • Hausgeldabrechnung

  • Rücklagenstand

 

Gewerbeobjekte:

  • Mietverträge

  • Genehmigungen

  • Altlastenauskunft

 

Rechte/Lasten:

  • Eintragungs- oder Bewilligungsurkunden

 

Auf Wunsch unterstützen wir bei der Beschaffung aller notwendigen Dokumente.

Wir bewerten alle gängigen Immobilienarten, darunter:

• Unbebaute Grundstücke (Agrarland, Bauerwartungsland, Rohbauland, baureifes Land)

• Wohnhäuser (Einfamilien-, Doppel-, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bauernhöfe)

• Wohnungseigentum (Eigentumswohnungen)

• Teileigentum (Ladenlokale, Parkplätze, Tiefgaragenplätze, Stellplätze)

• Gewerbe- und Industrieobjekte (Lager, Büro, Produktion, Hotels, Gaststätten)

• Sonstige Immobilien (Freizeitimmobilien, Spezialobjekte, öffentliche Gebäude, Versorgungsbauten)

Wir unterscheiden drei Tätigkeitsbereiche:

  1. Gutachterliche Stellungnahmen / Beratungen

  2. Verkehrswertgutachten für Gerichte

  3. Verkehrswertgutachten für private Auftraggeber

    Beratungen und Ortstermine werden meist nach Zeitaufwand berechnet. Gerichtsgutachten unterliegen den Vorgaben des JVEG. Honorare für private Auftraggeber sind frei verhandelbar und richten sich nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Erst nach detaillierter Klärung erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

Zu unseren Auftraggebern zählen:

Private Eigentümer, Gerichte aller Art, Firmen, Gewerbebetriebe, Immobilienmakler, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Betreuungsvereine sowie Behörden und öffentliche Institutionen.

Wir konzentrieren uns bewusst auf Teilbereiche von Oberbayern und die westlichen Regionen Niederbayerns. Gutachten bieten wir insbesondere für:

Freising, Erding, München, Landshut, Dachau, Pfaffenhofen und Ebersberg.

Beratungen, Besichtigungsbegleitungen und Unterstützung beim Kauf/Verkauf bieten wir in ganz Bayern an.

Bei Verkauf einer Immobilie im Rahmen einer Betreuung ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Nur so kann der Betreuer seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und die gerichtlichen Vorgaben erfüllen. Ohne Gutachten kann die notarielle Zustimmung verweigert werden.

Ja. Wir erstellen Gutachten für Gerichte, überprüfen Drittgutachten und fertigen Gegengutachten an. Zudem begleiten wir Bietinteressenten durch das gesamte Verfahren – abhängig vom Einzelfall.

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