Bewertungsanlässe

Vermögensfeststellung

Welchen Wert hat meine Immobilie?

Diese oft gestellte Frage wird durch die Wertermittung eines unabhängigen Sachverständigen klar beantwortet.

Ein Sachverständiger kennt die aktuellen Marktpreise und bewertet die Besonderheiten Ihrer Immobilie. Diskret, gewissenhaft und nachvollziehbar.

Häufige Bewertungsanlässe von Kunden sind:

  • Aufteilung des Immobilienbesitzes auf die Erben (Erbaufteilung)
  • geplanter Verkauf oder Wechsel der Immobilie
  • Renditeüberlegungen
  • altersbedingter Umzug oder Verkauf
  • Klärung von Vermögensfragen
  • anstehende Renovierungen bzw. Modernisierungen

KAUF / Verkauf von Immobilien

Nicht selten liegen die Preisvorstellungen von Käufer und Verkäufer weit auseinander. Ein Sachverständiger stellt sicher, dass alle Besonderheiten einer Immobilie – zum Beispiel Baumängel, Bauschäden, eingetragene Rechte oder besondere Ausstattungen – korrekt bewertet und im Kaufpreis berücksichtigt werden.

Ein Verkehrswertgutachten liefert beiden Seiten eine nachvollziehbare Begründung des Kaufpreises und zeigt alle objektrelevanten Punkte transparent auf. So profitieren Käufer und Verkäufer gleichermaßen von einer neutralen Bewertung.

Ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit ist die professionelle Begleitung von Immobilienkäufern – von der Prüfung des Exposés über die Besichtigung bis hin zum Notartermin oder der Objektübergabe.

Steuern und Abgaben

Für viele Steuerarten bildet der Wert einer Immobilie die Grundlage für die Berechnung der Steuerlast. Der sogenannte gemeine Wert beschreibt den steuerlichen Marktwert, der von Behörden nach festen Vorgaben des Bewertungsgesetzes ermittelt wird und häufig vom realen Verkehrswert abweicht. Veraltete Ausstattung, Schäden oder fehlende Instandhaltung werden dabei oft nicht ausreichend berücksichtigt.

Mit einem Sachverständigengutachten kann der Steuerpflichtige den tatsächlichen Marktwert belegen und so eine Korrektur des Steuerbescheids erreichen. Ein Verkehrswertgutachten wird unter anderem für Erbschafts- und Schenkungssteuer, betriebliche Umstrukturierungen, die Aufteilung von Gebäude- und Bodenwert oder für Bilanzierungen nach HGB und internationalen Standards benötigt.

Bewertung von Rechten und Lasten

Im Grundbuch eingetragene Rechte, Lasten und Beschränkungen wie z.B.:

  • Erbbaurecht
  • Wohnrecht
  • Niesbrauch
  • Geh- und Fahrtrecht
  • Leitungsrecht
  • Überbaurecht
  • Leibgeding
  • Reallasten

können den Wert einer Immobilie erheblich verändern.

Wir ermitteln den Wert dieser Rechte unter Berücksichtigung der regionalen Markgegebenheiten und den gesetzlichen Vorgaben bzw. Richtlinien.

Scheidung und Zugewinnausgleich

Bei Scheidungen ist oft die Höhe des Wertzugewinns bzw. der Zugewinnausgleich zu ermitteln. Hierfür ist neben dem Anfangswert (Zeitpunkt der Eheschließung) zusätzlich der Endwert (Datum des Scheidungsantrags) der Immobilie zu ermitteln.

Eine besondere Aufgabe für den Sachverständigen ist die Wertermittlung für zurückliegende Bewertungsstichtage. Hierbei sind vor allem langjährige Marktkenntnisse gefragt.

Glaubt man den amtlichen Statistiken, wird mehr als jede dritte Ehe wieder geschieden. Daher kann es auch ratsam sein den »Anfangswert« des Immobilienbesitzes vor Eheschließung feststellen zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn erheblicher Immobilienbesitz vorhanden ist oder Wertveränderungen zu erwarten sind.

Erbschaft

Der bekannte Spruch: »Sterben und Erben bringt viel Kummer« bewahrheitet sich leider sehr häufig.

Ein Kostenbescheid über die Höhe der Erbschaftssteuer oder die Auszahlung von Erbteilsansprüchen kann viele Nerven und Geld kosten.

Ein Wertgutachten unterstützt Sie bei:

  • der gerechten Aufteilung der Erbmasse bzw. Ermittlung der einzelnen Erbanteile
  • Ermittlung des Pflichtteilanspruches
  • fehlerhafter Bewertung der Immobilie durch Behörden oder Finanzämter im Rahmen der Erbschaftsteuer
  • einem Verkauf der Immobilie im Auftrag der Erbengemeinschaft oder eines Nachlassverwalters
  • der Entscheidungsfindung über die zukünftige Verwendung der Immobilie
  • gerichtlichen Auseinandersetzungen

Zwangsversteigerung

Vereinfacht kann man zwischen drei Arten von Immobilienversteigerungen unterscheiden:

  • Zwangsversteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
  • Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeineschaft (Teilungsversteigerung)
  • private Auktion oder Versteigerung über Auktionshäuser bzw. ö.b.u.v. Grundstücksauktionatoren

Im Rahmen von Zwangsversteigerungen oder Rechtsangelegenheiten bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Erstattung von Wertgutachten für Gerichte
  • Plausibilisierung (Überprüfung) von Drittgutachten
  • ggf. Erstattung eines Gegengutachtens

Durch unsere langjährige Tätigkeit für Kreditinstitute im Bereich der Abwicklung notleidender Immobilien und Zwangsversteigerungen unterstützen wir Bietinteressenten/Käufer auch mit der Begleitung oder Beratung bei Zwangsversteigerungsverfahren.

Bauschäden bzw. Baumängel

Die Beurteilung der Bausubstanz durch einen Baugutachter ist für Immobilienkäufer und auch Verkäufer unerlässlich. Ein Bauschaden oder Baumangel kann erhebliche Folgekosten verursachen und endet, nicht selten, in langen und kostspieligen Gerichtsverfahren.

Schränken Sie dieses Risiko ein und lassen Sie Ihre Immobilie von Fachleuten überprüfen. 

Unser Büro arbeitet mit speziellen Bauschadensgutachtern, zahlreichen Architekten und Ingenieuren sowie erfahrenen Handwerksmeistern zusammen und unterstützt Sie gerne bei der Überprüfung der Bausubstanz.

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