Wertgutachten Rechtsicher vom Experten

OBJEKTARTEN

  • Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser (Zinshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser)
  • Unbebaute Grundstücke
  • Grundstücke mit Altbestand (Abrissobjekte)
  • Gewerbeobjekte (Bürogebäude, Produktionshallen, Logistik-immobilien, Tankstellen, u.ä.)
 

Gutachten

  • Verkehrswertgutachten gemäß
    § 194 BauGB
  • Gutachterliche Stellungnahme

  • Bewertungsgesetz (BewG) § 198 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

  • Bewertung von Immobilienportfolien
  • Einarbeitung von Rechten
    und Lasten (Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, Erbbaurecht, o.ä.)

BEWERTUNGSZWECKE

  • Verkehrswertgutachten (Marktwertgut achten) im Sinne des § 194 BauGB (Baugesetzbuch) für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Verkehrswertgutachten zu Bilanzierungszwecken gem. IAS/IFRS sowie für steuerliche Zwecke (z. B. Erbschafts- und Schenkungssteuer) (Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes i.S.d. § 198 BewG Bewertungsgesetz)
  • Wertermittlungen von Rechten und Belastungen wie z. B. Erbbaurecht, Wohnrecht, Niesbrauch, Geh- und Fahrtrecht, Überbaurecht, Reallasten
  • Vermögensfeststellungen
  • Wertermittlungen im Rahmen von Bodenordnungen, Baulandumlegung, Enteignungen/Entschädigungen
  • Verkehrswertgutachten für Objekte in Entwicklungs- oder Sanierungsgebieten

Es dient lediglich der persönlichen Übersicht und bietet keine Rechtssicherheit. Eine Weitergabe an Dritte ist aus Haftungsgründen nicht zulässig.

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